Im Bußgeldverfahren unterbricht eine Aufenthaltsermittlung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG die Verjährung nur dann, wenn das Verfahren wegen Abwesenheit des Betroffenen noch eingestellt ist.
Diesen Leitsatz hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 23.07.2015 (2 Ss (OWi) 206/15) aufgestellt, das Verfahren gegen den Betroffenen wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt und in den Entscheidungsgründen u.a. Folgendes ausgeführt:
[…] 3. Das Urteil des Amtsgerichts Soltau vom 18. März 2015 wird aufgehoben.
4. Das Verfahren wird eingestellt (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 206 a StPO).
[…] Das Amtsgericht hat den Betroffenen am 18. März 2015 wegen eines fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h zu einer Geldbuße von 110 € [...]