Begeht ein bereits Verurteilter, dessen Strafe bereits zur Bewährung ausgesetzt war während laufender Bewährung erneut Straftaten, ist vom Gericht zu prüfen, ob bezüglich der weiteren Strafen eine weitere Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt.
In seinem Beschluss vom 11.02.2015 hat das OLG Frankfurt (1 Ss 323/14) Ausführungen zu den erforderlichen Darlegungen im tatrichterlichen Urteil bei der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 Abs. 1 StGB gemacht und das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt mit der maßgeblichen Begründung aufgehoben, dass mit der vom Landgericht gegebenen Begründung dem Angeklagten die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht hätte versagt werden dürfen. Eine Tatbegehung während des Laufs einer [...]
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21.05.2015