Das LG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 20.7.2020 (5/24 KLs 7840 Js 249391/10 (5/24 KLs 10/16)) festgestellt, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss möglich ist und im Übrigen auch durch schlüssiges Verhalten des Gerichts begründet werden kann.
Mit Beschluss vom 12.05.2020 hatte das LG Frankfurt – Rechtspfleger – den Pflichtverteidigervergütungsantrag mit folgender knappen Begründung zurückgewiesen:
[…]wird dem Rechtsmittel des Rechtsanwalts Sokolowski vom 22.05.2020 gegen den Beschluss vom 06.04.2020 nicht abgeholfen.
Gründe:
Ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse besteht nur aufgrund einer Beiordnung. Im vorliegenden Verfahren ist lediglich die Beiordnung vom [...]