Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
13.11.2016

Muss der Straf­be­fehl über­setzt wer­den?

pzuohnedatumNach § 187 GVG ist es für Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind in der Regel erforderlich, freiheitsentziehende Anordnungen, Anklageschriften, Strafbefehle und nicht rechtskräftige Urteile zu übersetzen. Ein Urteil ist nach § 37 Abs. 3 StPO zusammen mit der Übersetzung zuzustellen.

In dem vom LG Stuttgart am 13.9.2016 entscheidenen Verfahren (19 Qs 49/16) war dem Beschuldigten der nach eigenen Angaben nicht deutsch, sondern nur georgisch sprach, am 31. März 2015 ein Strafbefehl zugestellt worden. Übersetzungen der Entscheidungen oder der Rechtsmittelbelehrungen in eine dem Beschwerdeführer geläufigen Sprache waren jeweils nicht beigefügt.

Nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist erhob der Verteidiger des Beschuldigten Einspruch gegen den Strafbefehl und [...]