Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
17.05.2013

Mopedführerschein ab 15, Klasse AM

Im Januar 2013 wurde die neue Mopedführerscheinklasse AM u.a. für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h bei 50 ccm HubraumHubraum bzw. 4 kW bei Elektromotoren. Bislang waren hierfür die Fahrerlaubnisklassen M oder S erforderlich.

Grundsätzlch darf die Fahrerlaubnis der Klasse AM ab 16 Jahren erworben werden (§ 10 FEV).

Mit Wirkung vom 1. Mai 2013 wurde nun allerdings befristet bis zum 30.April 2018 in der 3. FeVAusnV festgelegt, dass für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre festgesetzt wird.
Inhaber der entsprechende Fahrerlaubnisse dürfen ihre Fahrzeuge vor dem 16. Geburtstag allerdings nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fahren. Dies könnte insbesondere in den an andere Bundesländer angrenzenden Regionen zu Problemen führen.

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