In seiner Entscheidung vom 12.3.2019 hat sich das VG Karlsruhe (2 K 8203/18) eingehend mit den Voraussetzungen der Speicherung sowie der Löschung personenbezogender Daten aus dem polizeilichen Datensystem Polas befasst.
Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 PolG-BW kann der Polizeivollzugsdienst personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen von Ermittlungsverfahren bekannt geworden sind, speichern, soweit und solange dies zur Gefahrenabwehr oder vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. Wenn die Voraussetzungen für die Speicherung nach dieser Bestimmung entfallen sind, sind die Daten gemäß § 38 Abs. 1 Satz 4 PolG zu löschen. Dieser Löschungspflicht korrespondiert ein unmittelbarer Löschungsanspruch, der als lex specialis dem in § 46 [...]