Auch ich erhielt von der BFA den Bescheid, dass ich vom Bezug im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG ausgeschlossen wurde, da ich am Stichtag 30.06.1990 nicht mehr im Beitrittsgebiet beschäftigt war.
Ich war in der DDR im Fernmeldeamt und in der BRD, Stichtag 30.06.1990, im Fernmeldeamt bechäftigt.
Wir sollten zusammen, gegen diese Wilkür, beim Bundesverfassungsgericht klagen. Gleichstellungsgesetz.
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30.04.2011