wenn einen Menschen Verhandlungsunfähigkeit trifft, ist das schwer genug. Er bedarf dann des Schutzes der Gesellschaft. Wesentlich ist dabei aber auch das rechtliche Gehör. Es muss erreicht werden.
Alle Richter sind nach §38DRiG auf das Grundgesetz und damit auch auf die anderen 3 Grundrechtsarbeiten verpflichtet. Ich habe bei noch keinem Richter professionlle Kenntnisse Ihrer Berufsgrundlage gesehen. Aber ohne qualifizierte Kenntniss ihrer Berufsgrundlage sind sie persönlich dienstunfähig.
Hier wäre ein professineller Wettbewerb eine positive Lösung. Schimpfen nützt nichts, sondern nur Motivation.
Das trifft aber auch fast absolut alle anderen m öffentlichen Dienst.
Fast alle Entgleisungen unseres Staatsapparates haben genau hier ihre Wurzel. Polemik hilft da nicht.
Ich schlage einen Wettbewerb vor, dass alle per Diensteid oder Dienstvertrag verpflichteten Gesetze nach Grundrechtswidrigkeiten durchforsten. Mindestens 5000 gesetze sind Grundrechtswidrig und die bekanntesten wie viele ZPO §§ zuerst.
Ich plädiere dafür, die doch sehr einfachen Grundrechte ab dem 3.Schuljahr in altersgerechter Weise zu unterrichten.Jedes Jahr muss das wiederholt werden, denn jeder Bürger muss diese Rechte besser beherrschen als die 10 Gebote.
Lassen wir uns von anderen Nationen anstecken z.B. von China. Stolz auf unsere Rechtsordnnung hat nur Sinn, wenn man sie auch kennt.
Es dürfte keine Prüfung in diesem Land geben, welche nicht einen Verfassungsteil hat.