Es liegt kein Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr i. S. d. § 316 StGB vor, wenn das Fahrrad lediglich geschoben wird.
Dies hat das LG Freiburg in seinem Urteil vom 26.10.2021, (10 Ns 530 Js 30832/20 (11/21) festgetstellt und auf die Berufung des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts, mit dem der Angeklagte zu einer Geldsafte von 15 Tagessätzen verurteilt worden war aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Die Entscheidungsgründe im Volltext:
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 18.03.2021 insgesamt aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten in beiden Instanzen werden der [...]