Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
21.11.2015

Keine Be­straf­ung bei Pro­vo­kation einer Straf­tat

polizei in busBislang ent­sprach es der stän­di­gen Recht­sprech­ung des Bundes­ge­richts­hofs, dass eine un­zu­läs­sige Tat­pro­vo­kation keine Un­ver­wert­bar­keit und auch kein Ver­fahr­ens­hin­der­nis nach sich zieht, sondern nur im Rahmen der Straf­zu­messung zu be­rück­sichtigen ist. Mit seinem Urteil vom 10. Juni 2015 (2 StR 97/14) hält der 2. Senat des BGH hieran nicht mehr fest und vertritt die Auffassung, dass die gebotene Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dazu führe, dass in solchen Fällen ein Verfahrenshindernis zur Kompensation der Konventionsverletzung erforderlich sei.
Entsprechend hat er das Urteil des Landgerichtes mit dem die Angeklagten verurteilt wurden aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Ausserdem wurde in der [...]