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des gehobenen Justizdienstes (Abschluss: Diplom-Rechtspfleger/in (FH))
- schulische Voraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife
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des mittleren Justizdienstes (Abschluss: Justizfachwirt/in)
- schulische Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung
Artikel
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