Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
08.11.2017

Ju­gend­stra­fe: kri­mi­nal­prog­nost­isch­es Gut­acht­en auch bei Er­wachs­en­en obligator­isch

Auch nach Ab­gabe der Voll­streckung einer Jugend­strafe an die Staats­an­walt­schaft nach § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG hat die Ent­scheidung über die Aus­setzung der Voll­streckung des Rest­es der Jugend­strafe nach § 88 JGG und nicht nach § 57 StGB zu erfolgen.

Den vorstehenden Leit­satz hat das OLG Karlsruhe zu seinem Beschluss vom 12.10.2017 (2 Ws 231/17) aufgestellt.

Nach § 85 Abs. 6 JGG kann die Vollstreckung einer Jugendstrafe nach Vollendung des 24. Lebensjahres an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige Vollstreckungsbehörde abgegeben werden, wenn der Straf- oder Maßregelvollzug voraussichtlich noch länger dauern wird und die besonderen Grundgedanken des Jugendstrafrechts unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten für die [...]