… (während des Führens eines Fahrzeuges) ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. Diesen Leitsatz hat das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 25.07.2018 aufgestellt und den Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 23.5.2018 verworfen.
In seiner Entscheidung führt das OLG folgendes aus:
[…]Auch zur Fortbildung des materiellen Rechts ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen:
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Betroffene während des Führens eines PKW ein Mobiltelefon in der rechten Hand gehalten habe.
Weiter hat es ausgeführt, daraus, dass der Betroffene „mehrere Sekunden auf das Display schaute, ergibt sich auch, dass er das [...]