Gemäß einem nunmehr dem Bundesrat vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Dienstbezüge der Bundesbeamten rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent angehoben. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent erhöht werden. Ergänzend soll für Empfänger von Dienstbezügen eine Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011 gezahlt werden. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen die geplante Anhebung der Bezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern im Bund. Dies geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (17/2066) zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/1878) hervor, der am Donnerstagabend abschließend im Bundestag beraten wird. Danach ist eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 durch eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar dieses Jahres vorgesehen.
Quelle: Bundestag Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski
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16.06.2010