Kann eine Geldstrafe wegen vollständiger Bezahlung nicht mehr nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB bei der Gesamtstrafenbildung einbezogen werden, hat bei der Strafzumessung grundsätzlich ein Härteausgleich zu erfolgen .
Dies hat das OLG Karlsruhe in seinem Beschluß vom 21.2.2019 (2 Rv 7 Ss 74/19) festgestellt und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Aus den Entscheidungsgründen:
[…]Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Heidelberg wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 EUR aus dem Urteil des Amtsgerichts H vom 9.3.2017 zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die hiergegen von der Staatsanwaltschaft – [...]