2008 zeigte Sat1 in einer “Reality-Dokumentation” über die angebliche Arbeit von sogenannten “Sozialfahndern” des Kreises Offenbach. Dies hat nun vor dem Amtsgericht Offenbach ein Nachspiel. Einer der in dieser Sendereihe im Jahr 2008 gezeigten Leistungsempfänger hat nun nämlich den Kreis Offenbach wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes auf Zahlung von 2.000 € verklagt. Der erste Verhandlungstermin fand am 1. September statt. Ein Anschauen der betreffenden Sendung scheiterte allerdings daran, dass das Videoband defekt war. Der Richter wies jedoch darauf hin, dass er bereits angesicht der anderen Medienberichterstattung das Vorliegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung des Klägers jedenfalls nicht ausschließen könne.
Entsprechend schlug er vor, dass die Parteien sich auf eine Zahlung in Höhe von 1.000,00 € an den Kläger einigen sollten.
Ob es zu dieser Einigung kommt, oder der Rechtsstreit weitergeführt werden wird, bleibt abzuwarten. Link: AG Offenbach Copyright © 2010 by Anwalt bloggt J. Sokolowski
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02.09.2010