Das 2. Kostenrechtsmodernisierungesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass die Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Das bisher geltende Gebührenrecht gilt für laufende Aufträge fort. Aufträge die ab dem 1. August 2013 erteilt werden – hierzu zählen z.B. auch Aufträge zur Rechtsmitteleinlegung in laufenden Verfahren – sind nach dem RVG in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung abzurechnen.
Für Mandanten kann es sich lohnen, aktuell anstehende Aufträge noch vor dem 1. August zu erteilen…
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