In seinem Beschluss vom 26.09.2016 (1 Ws 145/16) hat das OLG Braunschweig sich erneut mit den Gebühren eines Zeugenbeistandes auseinandergesetzt und folgenden Leitsatz aufgestellt:
Einem Rechtsanwalt, der als Zeugenbeistand gemäß § 68b StPO für die Dauer der Vernehmung beigeordnet wird, steht grundsätzlich nur eine Gebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG zu.
In den Entscheidungsgründen führt das OLG u.a. aus:
[…] Dem Beschwerdeführer steht nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.07.2010, 1 Ws 163/10, zitiert nach juris; Beschluss vom 08.06.2011, 1 Ws 124/11, unveröffentl.) als Beistand des Zeugen Z die von der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle festgesetzte Verfahrensgebühr in Höhe von 3 x 200,00 EUR gem. Nr. 4301 VV [...]