Eine auch unwiderruflich dem Verteidiger erteilte Ladungs- und Zustellungsvollmacht ist grundsätzlich in tatsächlicher Hinsicht ohne jede Bedeutung für die Beurteilung des Haftgrundes der Fluchtgefahr.
Diesen Leitsatz hat das Hanseatisches OLG zu seinem Beschluss vom 31.08.2018 (1 Ws 90/18) aufgestellt und die weitere Beschwerde des Angeklagten gegen den Untersuchungshaftbefehl als unbegründet verworfen.
Aus den Entscheidungsgründen:
[…] Die weitere Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts vom 20. August 2018 wird als unbegründet verworfen.
Gründe
I.
Der – mehrfach einschlägig vorbestrafte und unter Bewährungsaufsicht stehende – Angeklagte erstrebt die Entlassung aus der [...]