In dem vom VG Hamburg am 30.04.2020 entscheidenen EA-Verfahren (15 E 899/20) wurde im Fahrzeug des Antragstellers Kokain gefunden. Der Antragsteller soll zunächst gegenüber der Polizei angegeben haben, dass es sich um sein Kokain handelt.
Im Hinblick hierauf wurde ihm sodann von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Da der Antragsteller angegeben habe, dass es sich um sein Kokain handle, müsse hieraus Kokainkonsum geschlossen. Selbst einmaliger Kokainkonsum schließe die Fahreignung aus.
Hiergegen hat wendet sich der Antrgsteller mit seiner Klage und beantragt die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung aufzuheben.
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegegben und zu seiner Entscheidung folgenden Leitsatz [...]