Mit zwei unanfechtbaren Beschlüssen vom 17. Dezember 2018 (9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19), hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass eine Überschreitung von Grenzwerten nicht schon für das Verhängen von zonenbezogenen Fahrverboten in Frankfurt am Main genügen sollen.
Die Entscheidung ist zwar, soweit sie im Eilverfahren ergangen ist unanfechtbar. Auf den Antrag auf Zulassung der Berufung wird das Verfahren aber wohl als Berufungsverfahren fortgesetzt werden, in dem selbstverständlcih auch eine andere Entscheidung ergehen kann.
Hier bleibt zunächst die Terminsbestimmung durch das Gericht und der weitere Fortgang des Verfahrens abzuwarten. Es bleibt spannend…
In der Pressemitteilung des VGH wird zu den Beschlüssen [...]