Die Höhe der erstattungsfähigen (fiktiven) Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts ist seit geraumer Zeit umstritten; § 91 ZPO.
In seiner Entscheidung vom 04.12.2018 (VIII ZB 37/18) hat der BGH sich erneut mit dieser Frage befasst und im Anschluss an seine Entscheidung vom 9. Mai 2018, (I ZB 62/17) folgenden Leitsatz aufgestellt:
Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlegenen Prozessgegner – bis zur Grenze der tatsächlich angefallenen Kosten – diejenigen fiktiven Reisekosten erstattet verlangen, die angefallen wären, wenn sie einen am [...]