In dem vom OLG Celle am 12.12.2019 entschiedenen Verfahren (2 Ss 138/19) hatte der Angeklagte nach Entzug der polnischen Fahrerlaubnis in Polen nach Erstattung einer Verlustanzeige einen polnischen Ersatzführerschein ausgestellt bekommen und hat mit diesem in Deutschland einen PKW geführt.
Das OLG bestätigte, dass der polnischer Ersatzführerschein nicht als neuer Führerschein anzusehen ist und der Angeklagte vor dem Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen in Deutschland wieder die Berechtigung zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr in Deutschland hätte beantragen müssen.
Das OLG hat zu seiner Entscheidung folgende Leitsätze aufgestellt:
- Der in einem EU-Mitgliedsstaat aufgrund einer [...]