Die Pflicht für das Bundesgebiet, nach einer Alkoholfahrt und der Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, das belegt, dass der Autofahrer inzwischen zwischen Alkoholkonsum und Autofahren hinreichend trennen kann, entfällt nicht durch die Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis
Dies hat der VGH Karlsruhe in seinem Urteil vom 27. Juni 2017 (10 S 1716/15) festgestellt.
Grundsätzlich ist im Recht der Europäischen Union eine Pflicht der Mitgliedstaaten verankert, die von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine „ohne jede Formalität“ anzuerkennen.
Der Kläger in dem betreffenden Verfahren erwarb 1992 in Spanien eine Fahrerlaubnis der Klassen A und B. Diese Fahrerlaubnis wurde ihm 2009 vom Amtsgericht [...]