Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
10.06.2019

Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail u.U. wirksam!

Strafverteidiger:

Nach § 67 OWiG, § 69 OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 StPO über Rechtsmittel gelten entsprechend.

In dem vom AG Frankfurt am 21.03.2019 ( 979 OWi 42/19 ) entschiedenen Verfahren hatte der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid per E-Mail Einspruch eingelegt.

Dies entspricht ganz offensichtlich nicht der geforderten Schriftform, weshalb das Regierungspräsidium in Kassel den EInspruch wegen Verstoß gegen die Formvorschriften, §§ 67, 69 OWiG, zweimal verworfen hat.

Dies sah das Amtsgericht Frankfurt in seiner Entscheidung anders [...]