Der Präsident des Amtsgerichts Offenbach hat nunmehr eine interne Anweisung für die Bediensteten des Gerichts ausgegeben.
Damit werden m.E. die Rechte der Anwaltschaft sowie das Recht der Öffentlichkeit stark beschnitten. Ob der Feststellung „die Sitzungsöffentlichkeit bleibt hiervon unberührt“ tatsächlich zutrifft, bleibt abzuwarten, erscheint aber im Hinblick auf die Zutrittskontrollen mehr als zweifelhaft.
Ich jedenfalls werde nicht der schweigepflicht unterliegenden Personen keine Angaben zum Zweck eines Besuches und auch nicht zu meinen gesundheitlichen Verhältnissen und zu der Frage an welchen Orten ich mich zuvor aufgehalten habe, beantworten.
In der Dienstanweisung heisst es u.a.:
9. Publikum und Sprechzeiten
Der Dienstbetrieb des Amtsgerichts [...]