Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie zunächst unter einem Pseudonym gespeichert werden sollten.
Ab 2012 solltr dann der Regelbetrieb von ELENA starten, bei dem es dann u.a. möglich sein sollte, die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abzurufen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nun jedoch darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.
Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass der Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Die Bundesregierung werde nun dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet würden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Es bleibt spannen…
Quelle: BMWi
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