In seiner Entscheidung vom 14.07.2020 (2 Rv 35 Ss 175/20) hat sich das OLG Karsruhe mit der Frage befasst, ob sogenante Pedelecs bzw. E-Bikes, bei denen die motorunterstütze Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, als Kraftfahrzeuge einzustufen sind und was für Fahrer dieser Elektrofahrräder bezüglich der Grenze der absoluten Fahrtüchtigekit gilt.
Das Gericht hat zu seiner Entscheidung folgende Leitsätze aufgestellt:
- Es liegt nahe, Elektrofahrräder mit Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h (sog. Pedelecs) auch strafrechtlich nicht als Kraftfahrzeuge einzustufen.
- Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs strafrechtlich als Kraftfahrzeuge [...]