In seiner Entscheidung vom 19.02.2018 hat das Hanseatische OLG (2 Rev 8/18, 2 Rev 8/18 – 1 Ss 1/18) die Entscheidungen des Landgerichtes teilweise aufgehoben und u.a. folgenden Leitsatz aufgestellt:
Anders als bei Alkoholfahrten ergibt sich für eine Verurteilung wegen einer Straftat nach § 316 StGB in Abgrenzung zu § 24a Abs. 2 StVG der Nachweis der Fahruntüchtigkeit nicht allein schon aus einem positiven Blutwirkstoffbefund hinsichtlich Betäubungsmittelkonsums, vielmehr bedarf es regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen.
Außerdem hat das OLG festgestellt, dass ein „Schluss auf drogenbedingte Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zur Tatzeit ergibt sich auch nicht etwa ohne Weiteres aus den angeführten Werten selbst. [...]