Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
13.02.2016

Der schwei­gende oder be­streit­en­de An­ge­klag­te und die Sozial­prog­nose

HandHaltHäufig ist das Schweig­en des Angeklagten die bessere Verteidigungsstrategie…
…Gerichte sehen es häufig lieber, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten gesteht und so hat auch das Landgericht in dem vom BGH am 19.01.2016 (4 StR 521/15) entschiedenen Fall offensichtlich das Verteidigungsverhalten des Angeklagten dahingehend gewertet, dass er das Unrecht seiner Tat nicht eingesehen habe und die Tat nicht bereuhe.

Dem erteilt der BGH eine Absage und stellt Folgendes fest:

„Dass der Angeklagte, der die Tat bestritten hatte, keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Auch im Rahmen des § 56 StGB ist dem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht [...]