Da erreicht mich doch heute eine Mail “meines” Anwaltsvereins, mit der mir eine mit “hoher Wichtigkeit” markierte E-Mail des hessischen Anwaltvereins nebst Anlagen zur Kenntnis gebracht wird.
Dort heisst es u.a.:
In der Anlage finden Sie nun einen Flyer mit ausführlichen Informationen sowie ein Antragsformular für den Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung.
Kurz zusammengefasst bietet dieses private Versorgungskonzept folgende Besonderheiten:
* Keine Gesundheitsfragen oder -prüfungen notwendig
* Zutritt vom 18. bis zum 70. Lebensjahr möglich
* Auswahl zwischen drei Versicherungssummen
* Todesfallleistung wächst durch die Überschußbeteiligung an
* Vorteilskonditionen für Mitglieder der Hessischen Anwaltsvereine
* Ehegatten und Kinder können ebenfalls diesen Schutz vereinbaren
* Begrenzung der Prämienzahlungsdauer auf max. 85. Lebensjahr.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Mitglieder über dieses neue Angebot unseres Kooperationspartners ***-******* zu informieren.
Ein kurzer Versicherungsvergleich zeigt mir allerdings, dass das Angebot z.B. bei einer Versicherungssumme von nur 10.000,00 € für meine Person rund 9,00 € monatlich teuerer ist als vergleichbare Versicherungsangebote.
Klingt nicht viel. Für die Vertragslaufzeit beläuft sich der Unterschied – Prämienerhöhung und Inflation einmal ausgeblendet – auf mehr als 4.000 € (VIERTAUSEND).
Eine gute Interessenvertretung nenne ich dies…
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