In seiner Entscheidung vom 7.2.2019 ( 6 V 240/18) hat das FG Hamburg sich im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes eingehen mit der Frage der Hinzuschätzung von Einnahmen bei der Betriebsprüfung eines Döner-Imbisses befasst.
Das Gericht hat zu seiner Entscheidung folgende Leitsätze aufgestell:
- Eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts besteht bei überwiegenden Bargeschäften, wenn keine Einzelaufzeichnungen vorgelegt werden und die Tagesendsummenbons keine Stornierungen ausweisen.
- Die Schätzung kann auf einen externen Betriebsvergleich gestützt werden, wenn das Speisenangebot sehr vielfältig ist, die Relevanz der einzelnen Warengruppen schwer ermittelbar ist und die fehlenden Überprüfungsmöglichkeiten von der [...]