Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
03.04.2014

Buß- und Verwarnungsgelder bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

Nachfolgend eine Übersicht der Regelbuß- und Verwarnungsgelder für Unternehmer und Fahrer bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung wird nicht übernommen. Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise.
» Weitere Infos zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie hier «

Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht eingehalten
Fahrer
bis 60 min.
Fahrer
1 bis 2 Stunden
Fahrer
über 2 Stunden
Unternehmer
bis 2 Stunden
Unternehmer
über 2 Stunden
Die zulässige Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten bis zu 60 Minuten:
30,00 €
Die zulässige Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten von mehr als 1 Stunde bis zu 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
30,00 €
Die zulässige Tageslenkzeit von 9 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten von mehr als 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
60,00 €
Nicht dafür gesorgt, dass die zulässige Tageslenkzeit von 9 Stunden eingehalten wird:
Bei Überschreiten bis zu 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
90,00 €
Nicht dafür gesorgt, dass die zulässige Tageslenkzeit von 9 Stunden eingehalten wird:
Bei Überschreiten von mehr als 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
180,00 €
Tageslenkzeit von 10 Stunden nicht eingehalten
Fahrer
bis 30 min.
Fahrer
bis 2 Stunden
Fahrer
über 2 Stunden
Unternehmer
bis 2 Stunden
Unternehmer
über 2 Stunden
Die zulässige Tageslenkzeit von 10 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten bis zu 30 Minuten:
30,00 €
Die zulässige Tageslenkzeit von 10 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten von bis zu 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
30,00 €
Die zulässige Tageslenkzeit von 10 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten von über 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
60,00 €
Nicht dafür gesorgt, dass die zulässige Tageslenkzeit von 10 Stunden eingehalten wird:
Bei Überschreiten bis zu 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
90,00 €
Nicht dafür gesorgt, dass die zulässige Tageslenkzeit von 10 Stunden eingehalten wird:
Bei Überschreiten von mehr als 2 Stunden je angefangene 30 Minuten:
180,00 € Bußgeld
Wochenlenkzeit von 56 Stunden überschritten
Fahrer
bis 58 Stunden
Fahrer
58-67 Stunden
Fahrer
über 67 Stunden
Unternehmer
bis 67 Stunden
Unternehmer
über 67 Stunden
Die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden nicht eingehalten:
Bei Überschreiten bis zu 2 Stunden:
30,00 €
Die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden nicht eingehalten:
Bei einer Wochenlenkzeit zwischen 58 und 67 Stunden je angefangene Stunde:
30,00 €
Die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden nicht eingehalten:
Bei einer Wochenlenkzeit über 67 Stunden je angefangene Stunde:
60,00 €
Nicht dafür sorgt, dass die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden eingehalten wird:
Bei einer Wochenlenkzeit von bis zu 67 Stunden je angefangene Stunde:
90,00 €
Nicht dafür sorgt, dass die wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden eingehalten wird:
Bei einer Wochenlenkzeit von über 67 Stunden je angefangene Stunde:
180,00
90 Stunden in der Doppelwoche überschritten
Fahrer
bis 92 Stunden
Fahrer
92-108 Stunden
Fahrer
über 108 Stunden
Unternehmer
bis 108 Stunden
Unternehmer
über 108 Stunden
Die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgenden Wochen nicht eingehalten:
Bei Überschreiten bis zu 2 Stunden:
30,00 €
Die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgenden Wochen nicht eingehalten:
Bei einer Gesamtlenkzeit zwischen 92 und 108 Stunden je angefangene Stunde:
30,00 €
Die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgenden Wochen nicht eingehalten:
Bei einer Gesamtlenkzeit über 108 Stunden je angefangene Stunde:
60,00 €
Nicht dafür sorgt, dass die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgenden Wochen eingehalten wird:
Bei einer Gesamtlenkzeit von bis zu 108 Stunden je angefangene Stunde:
90,00 €
Nicht dafür sorgt, dass die Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgenden Wochen eingehalten wird:
Bei einer Gesamtlenkzeit von über 108 Stunden je angefangene Stunde:
180,00
Pause zu spät eingelegt
Fahrer
bis 60 min.
Fahrer
über 60 min.
Unternehmer
Die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen nicht eingehalten. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen:
Bis zu eine Stunde:
30 €
Die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen nicht eingehalten. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen:
Bis zu eine Stunde und je weitere angefangene 30 Minuten:
30 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Lenkdauer wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
bis zu eine Stunde und je weitere angefangene 30 Minuten:
90 €
Pause zu kurz eingelegt
Fahrer
bis 15 min.
Fahrer
über 15 min.
Unternehmer
bis 15 min.
Unternehmer
über 15 min.
Die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen nicht eingehalten. Lenkdauer wurde nicht in der vorgeschriebenen Dauer unterbrochen:
Bei Unterschreitung bis zu 15 Minuten:
30 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
Bei Unterschreitung über 15 Minuten und je weitere angefangene 15 Minuten:
60 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Die Lenkdauer wurde nicht in der vorgeschriebenen Dauer unterbrochen.
Bei Unterschreitung bis zu 15 Minuten:
90 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Fahrtunterbrechungen eingehalten werden. Die Lenkdauer wurde nicht in der vorgeschriebenen Dauer unterbrochen.
Bei Unterschreitung über 15 Minuten und je weitere angefangene 15 Minuten:
180 €
Tägliche Ruhezeit zu kurz
Fahrer
bis 1 Std.
Fahrer
bis 3 Std.
Fahrer
über 3 Std.
Unternehmer
bis 3 Std.
Unternehmer
über 3 Std.
Die täglichen Ruhezeiten in einem 24- oder 30-Stunden-Zeitraum nicht eingehalten:
Bei Unterschreiten bis zu einer Stunde:
30 €
Die täglichen Ruhezeiten in einem 24- oder 30-Stunden-Zeitraum nicht eingehalten:
Bei Unterschreiten bis zu drei Stunden je angefangene Stunde:
30 €
Die täglichen Ruhezeiten in einem 24- oder 30-Stunden-Zeitraum nicht eingehalten:
Bei Unterschreiten über drei Stunden je angefangene Stunde:
60 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die täglichen Ruhezeiten in einem 24- oder 30-Stunden-Zeitraum eingehalten werden.
Bei Unterschreiten bis zu drei Stunden je angefangene Stunde:
90 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die täglichen Ruhezeiten in einem 24- oder 30-Stunden-Zeitraum eingehalten werden.
Bei Unterschreiten über drei Stunden je angefangene Stunde:
180 €
Ruhezeit in der Doppelwoche zu kurz
Fahrer
bis 1 Std.
Fahrer
über 1 Std.
Unternehmer
Die Bestimmungen über die Einhaltung der Ruhezeiten in zwei aufeinander folgenden Wochen nicht eingehalten:
Bei Unterschreiten bis zu einer Stunde:
30 €
Die Bestimmungen über die Einhaltung der Ruhezeiten in zwei aufeinander folgenden Wochen nicht eingehalten:
Bei Unterschreiten bis zu einer Stunde und je angefangener weiterer Stunde:
30 €
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die Einhaltung der Ruhezeiten in zwei
aufeinander folgenden Wochen eingehalten werden.
Bei Unterschreiten bis zu einer Stunde und je weiterer angefengenen Stunde:
90 €
Wöchentliche Ruhezeit zu spät eingelegt
FahrerUnternehmer
Die wöchentliche Ruhezeit nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt einlegt.
Bei Überschreiten je angefangenem 24-Stunden Zeitraum:
60€
Nicht dafür sorgt, dass die Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit eingehalten werden. Die wöchentliche Ruhezeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingelegt.
Bei Überschreiten je angefangenem 24-Stunden Zeitraum:
180€
Wöchentliche Ruhezeit zu kurz
Folgt noch…
Wöchentliche reduzierte Ruhezeit zu kurz
Folgt noch…
Wöchentliche Ruhezeit im grenzüberschreitenden Personenverkehr zu spät
FahrerUnternehmer
Die wöchentliche Ruhezeit im grenzüberschreitenden Personenverkehr für einen einzelnen Gelegenheitsdienst erst nach mehr als 12 aufeinander folgenden 24-Stunden-Zeiträumen einleg:
Bei Überschreiten je angefangenem 24-Stunden Zeitraum:
100€
nicht dafür sorgt, dass die
Bestimmungen über die wöchentliche Ruhezeit im grenzüberschreitenden Personenverkehr für einen einzelnen
Gelegenheitsdienst eingehalten werden. Die wöchentliche Ruhezeit wurde erst nach mehr als 12 aufeinander folgenden 24-StundenZeiträumen eingelegt:
Bei Überschreiten je angefangenem 24-Stunden Zeitraum:
300 €
Fehlerhafter Ausgleich der reduzierten Wochenruhezeit
Folgt noch…
Arbeits- oder Bereitschaftszeiten nicht aufgezeichnet
Fahrer
Andere Arbeits- oder Bereitschaftszeiten nicht aufgezeichnet:
Je 24-Stunden Zeitraum:
50,00 €
Art und Grund von Abweichungen von den Bestimmungen nicht vermerkt
Fahrer
Art und Grund der Abweichung von den Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten nicht vermerkt:
Je 24-Stunden Zeitraum:
50,00 €

Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat eine Handlungsanleitung „Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“ herausgegeben, die das Ziel einer einheitlichen Durchführung des Fahrpersonalrechts in den Bundesländern hat. Das Werk, dem die vorstehenden Zahlen maßgeblich entnommen sind, kann auf den Seiten der BAG abgerufen werden.

Die auf unseren Seiten angegebenen Regelsätze können nur als Anhaltspunkte diesenen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen. Die Angaben gelten ausschließlich der Orientierung.

Die in den Katalogen ausgewiesenen Beträge sind Regelsätze, die von vorsätzlicher Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Bei fahrlässiger Begehung ist die Buße zu reduzieren.