Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
25.09.2018

Buß­geld­be­scheid: Ein­fach ein­en and­er­en Fahr­er be­nenn­en?

Nicht unbedingt die beste Idee:

Führen der Täter einer Ord­nungs­widrig­keit und eine mit ihm zu­sammen­wirkende, an der Tat unbeteiligte Person die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt, hat dies für den Täter eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft gemäß §§ 164 Abs. 2, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB und für die weitere Person wegen Beihilfe zur Folge
(vgl. OLG Stuttgart 2 Ss 822/14 und 2 Ss 94/15, 1 Ws 42/17)

Quelle: Strafverteidiger