Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
09.05.2014

Bestreiten darf dem An­ge­klagten nicht zum Nach­teil gereichen…

MannUndFrauZeigefinger-200…dies sollte eigentlich klar sein. Ein Urteil des Landgerichts Augsburg hat den BGH jedoch veranlasst, dies in seiner Entscheidung vom 29.01.2014 (1 StR 589/13) nochmals Hervorzuheben, indem er ausführt:

Einer Angeklagten darf es nicht zum Nachteil gereichen, dass sie bestimmte Tatbeteiligungen oder auch Tat­ver­anlassungen bestreitet und infolge­dessen bspw. keine Einsicht darin zeigt, dass möglicherweise nur auf ihre Hinweise hin die Ange­klagten sich zur Tat entschlossen. Zum Nachteil eines bestreitenden Ange­klagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuld­einsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 – 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die [...]