Mit der Frage, ob die Besteuerung einer Altersrente zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung führt hat sich das FG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 1.10.2019 (8 K 3195/16), nachdem das Verfahren vom BFH zurückverwiesen war, erneut befasst.
Das Gericht sah keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung, ließ jedoch die Revision zum Bundefinanzhof mit der Begründung, dass „die Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung“ noch nicht geklärt seinen, zu.
Aus der Pressemitteilung des Gerichts:
Im Streitfall hatte der verheiratete Kläger ca. 10 Jahre lang als Auszubildender und Angestellter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Als freiberuflich Tätiger war er [...]