Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
29.09.2016

Bea-Karte – Ver­wend­ungs­al­ter­na­tiv­en ab dem 29.09.2016

Ihrem eigentlichen Verwendungszweck kann die Bea-Karte bislang ja leider nicht zugeführt werden. Wer nicht mit der Anwendung der Karte warten möchte, dem bieten sich jedoch Alternativen:

So eignet sich die Karte zum Beispiel hervorragend zum

  • blasenfreien Aufbringen von Folien auf Smartphones oder auch Automobilkarosserien:
    beafolie
  • „Zusammenkehren“ von Büroklammern oder auch anderen Substanzen:
    beaburoklammer

Quelle: Strafverteidiger