Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
05.09.2014

Be­schränk­ung des Rechts­mittels auf den Gesamt­strafen­aus­spruch

justiz Frankfurt

  1. Beschränkt sich die Begründung der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision in ihren rechtlichen Ausführungen nur auf die Gesamtstrafenbildung, so liegt darin die – im Wege der Auslegung ermittelte – Beschränkung der Rechtsmittelanfechtung auf diesen Anspruch.
  2. Innerhalb des Rechtsfolgenausspruches ist die Gesamtstrafenbildung von dem nicht angegriffenen Teile der Einzelstrafen jedenfalls dann einer getrennten Beurteilung zugänglich, wenn keine Rechtsfehler beim Zumessungsakt der Gesamtstrafenbildung geltend gemacht werden, sondern die Bildung der Gesamtstrafe als solche für unzulässig erachtet wird, und zudem die Gesamtfreiheitsstrafe im angefochtenen Urteil ohne jede Bezugnahme auf die für die Festsetzung der Einzelstrafen getroffenen Erwägungen begründet wird.
  3. Eine im Urteil [...]