Bezüglich der Frage, ob Syndikusanwälte sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können ist seit den Entscheidungen des BSG aus 2014 (B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R, B 5 RE 3/14 R), mit denen ein einfachgesetzlichen Anspruch von Syndikusanwälten auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI verneint wurde, einiges Geschehn.
So sind zu Az. 1 BvR 2534/14 und 1 BvR 2584/14 zwei Verfassungsbeschwerden einer Rechtsanwältin und eines Rechtsanwaltes anhängig, die Mitglieder von Anwaltsversorgungswerken sind und aufgrund aufgrund von Arbeitsverträgen Tätigkeiten in Unternehmen ausüben. Im Rahmen dieser Tätigkeiten nehmen sie juristische Aufgaben für ihren [...]
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31.05.2015