Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
07.01.2013

Basiszins gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2013

Der ab dem 1.01.2013 gültige Basiszinssatz wurde von Der Bundesbank auf -0,13 % und damit erstmals mit einem negativen Zinssatz bekannt gegeben.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.

Somit sinkt der Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2013 von 0,12% auf -0,13 %.
Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2013 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

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