Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
29.12.2011

Basiszins gem. § 247 BGB ab 1. Januar 2012

Der ab dem 1.01.2012 gültige Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 30. Dezember 2011 (Nr. 197) bekannt gegeben.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2011 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2011 um 0,25 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2011 hat 1,25 % betragen).

Somit sinkt der Basiszinssatz ab dem 1. Januar 2012 auf 0,12 %.
Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2012 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

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