Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
30.12.2018

Basiszins bleibt zum 1. Januar 2019 bei -0,88%

Strafverteidiger:

Der ab dem 1. Januar 2019 geltende Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 20. Dezember 2018 bekannt gegeben und beträgt weiterhin -0,88%.

Die Deutsche Bundesbank hat gem. § 247 BGB den Basiszinssatz zu berechnen unseinen aktuellen Stand zu veröffentlichen.

Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres gestiegen oder gefallen ist.

Quelle: Basiszins bleibt zum 1. Januar 2019 bei -0,88%