Der ab dem 1.01.2015 gültige Basiszinssatz wurde von der Bundesbank von -0,73 % auf -0,83 % reduziert.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz zu berechnen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.
Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2015 statt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank