Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
04.01.2016

Basis­zins ab 1. Januar 2016 -0,83%

Euro5-200Der ab dem 01.01.2016 gültige Basis­zins­satz wurde von der Bundes­bank unverändert mit -0,83 % festgesetzt.
Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bunde­s­bank den Basis­­zins­satz zu be­rech­nen und im Bundes­an­zeiger zu ver­­öffent­lich­en.

Dieser Zinssatz dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 I S. 2 BGB. Er wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Für die Anpassung ist die Änderung des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres maßgeblich.

Die Nächste Anpassung findet zum 1. Juli 2016 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier auf den Seiten der Deutschen Bundesbank

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