Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
15.07.2017

BVerfG zu Stoff­beutel mit Auf­druck A.C.A.B.

In seiner Entscheidung vom 13.06.2017 hat sich das Bundes­ver­fassungs­ge­richt (1 BvR 2832/15) mit der Straf­barkeit des Ver­wend­ung des Akronyms A.C.A.B bei hin­reichen­der Konkret­isierung der Kollektiv­beleidigung durch „osten­ta­tives Vor­zeigen“ gegen­über den zur Sicher­ung einer Demon­stration eingesetzten Polizei­beamten befasst und keine Verletzung der Meinungs­freiheit gesehen.

In den Entscheidungsgründen wird u.a. folgendes hierzu ausgeführt:

[…] Nach den Feststellungen des Amtsgerichts trug der Beschwerdeführer bei einer Gegendemonstration gegen den Landtagswahlkampf einer Partei einen rosafarbenen, ca. 40 x 40 cm großen Stoffbeutel über der Schulter, der im oberen Bereich mit dem Aufdruck A.C.A.B. versehen war. Im mittleren [...]