…ist nicht jede Handlung als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu werten.
In dem vom BGH am 15.01.2015 entschiedenen Verfahren (2 StR 204/14) wurde der Täter, der ohne Führerschein einen PKW steuerte,von Beamten einer zivilen Ermittlergruppe mit drei zivilen Fahrzeugen verfolgt.
Als der PKW an einer roten Ampel anhielt erfolgte der Zugriff durch die Polizeibeamten derart, dass ein Polizeifahrzeug sich vor, ein Polzeifahrzeug sich hinter und ein Polizeifahrzeug sich rechts neben den vom Täter gesteuerten PKW stellte. Die Poizeibeamten stiegen sodann aus, zückten ihre Dienstausweise sowie ihre Waffen und forderten den Täter auf auszusteigen.
Der Täter dachte jedoch nicht daran auszusteigen, sondern legte aprupt den Rückwärtsgang ein und fuhr zurück um zu flüchten, wobei ein [...]
Artikel
18.03.2015