Die 10. große Strafkammer des LG Osnabrück hat einen 62-jährigen Allgemeinmediziner aus Osnabrück am 16. 09. 2015 unter anderem wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in 58 Fällen, sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in 12 Fällen, öffentlichem Zugänglichmachen von Kinderpornografie in 12 Fällen und wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Darüber hinaus sprach das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot aus und gab dem Angeklagten auf, insgesamt 75.000,- € an drei gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte einerseits große Mengen Kinderpornografie besessen [...]