Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
05.05.2014

Anrechnung von Zeiten einer Maßregelunterbringung auf Freiheitsstrafe

Bleistifte1-2001. Die Dauer einer Maßregelunterbringung ist auf die ersten zwei Drittel einer parallel verhängten Freiheitsstrafe anzurechnen.
2. Die Unterbringung beginnt mit dem formalen Akt der Aufnahme des Verurteilten durch die Vollzugsbehörde zum Vollzug der angeordneten Maßregel. Dies gilt auch dann, wenn die Maßregel zunächst auf einer Station vollzogen wird, die eigentlich für den Vollzug einer anderen Maßregel vorgesehen ist.
3. Eine Anrechnung als Organisationshaft auf das letzte Drittel kommt allenfalls dann in Betracht, wenn die Vollzugsbehörde ihren mit der Maßregelanordnung verbundenen Behandlungsauftrag (§§ 1, 8 Nds. MVollzG) trotz der erfolgten Aufnahme des Verurteilten offensichtlich erkennbar überhaupt nicht wahrnimmt und lediglich eine Verwahrung vornimmt.

Diese Leitsätze hat [...]