Rechtsanwalt Joachim Sokolowski

Fachanwaltskanzlei Sokolowski
63263, Neu-Isenburg
Rechtsgebiete
Strafrecht Sozialrecht
15.03.2011

Anklage gegen angebliches Al Qaida Mitglied

Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Februar 2011 vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt am Main Anklage gegen den einen 25-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. 129a Abs. 1 StGB) erhoben.
Der Angeschuldgte soll hinreichend verdächtig sein, von Mai 2009 bis Juni 2010 Mitglied der Al Qaida gewesen zu sein.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im März 2009 doll der Angeschuldigte mit einem Gleichgesinnten von Deutschland aus über den Iran nach Pakistan gereist sein, wo er sich nach einem Aufenthalt in einem Lager der terroristischen Vereinigung “Islamische Bewegung Usbekistan” (IBU) im Mai 2009 der Al Qaida angeschlossen haben soll. Zunächst habe er er eine Kampfausbildung in einem Ausbildungslager dieser Organisation durchlaufen, um anschließend am gewaltsamen Jihad teilzunehmen.

Anfang Juni 2010 soll ihn ein hochrangiges Al Qaida-Mitglied auf seine Initiative hin von weiteren Kampfeinsätzen freigestellt haben. Er sei nunmehr dafür vorgesehen gewesen sein, in Deutschland an einem europäischen Netzwerk der terroristischen Vereinigung mitzuwirken. Das Netzwerk sollte der finanziellen Unterstützung der Organisation dienen, aber auch in der Bundesrepublik für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung zur Verfügung stehen. Rami M. soll in diesem Zusammenhang die Aufgabe gehabt haben, halbjährlich einen Betrag von etwa 20.000 Euro an Spendengeldern einzutreiben und als Kontaktpartner zu fungieren.

Noch im Juni 2010 soll der Angeschuldigte die Rückreise nach Deutschland angetreten haben. Auf dem Weg nach Islamabad griffen ihn jedoch pakistanische Sicherheitskräfte auf und nahmen ihn in Gewahrsam. Am 25. August 2010 wurde er nach Deutschland überstellt, wo er bei seiner Einreise am Flughafen in Frankfurt am Main aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 7. April 2010 festgenommen wurde. Der Angeschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Quelle: GBA

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