Nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz) müssen Bus- und LKW-Fahrer alle fünf Jahre gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde 35 Stunden Pflichtfortbildung nachweisen, was dann in den Führerschein eingetragen wird. Sofern keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegt, können Fahrer mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € und Unternehmer mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 € bestraft werden.
Von der Staatsanwaltschaft Frankfurt werden aktuell Ermittlungen gegen drei – 23, 31 und 35 Jahre alte – Beschuldigte geführt, denen wohl zum Vorwurf gemacht wird, dass sie Berufskraftfahrern entsprechende Fortbildungsbescheinigungen, mit denen diese die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gegenüber der [...]